Was tun bei Unfall als Geschädigter?

Mehr als 15 Rechte hier im Fokus!

Was tun bei Unfall als Geschädigter?

Wir zeigen es Ihnen

Sie haben bereits alles richtig gemacht, indem Sie hier nicht aus Zufall bei Ihrem Kfz Gutachter gelandet sind. Ich unterstütze Sie bei der anstehenden Schadensregulierung! Das Beste daran, die Versicherung des Unfallgegners muss bei unverschuldetem Unfall sämtliche Kosten tragen.

Nehmen Sie Kontakt auf, um Antworten auf die Frage „Was tun bei Unfall als Geschädigter?“ zu bekommen. Lassen Sie mit Profihilfe den ärgerlichen Unfallschaden schnell reguliert hinter sich: Ein Anruf reicht für schnelle Profihilfe!

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche

Was Sie über die Kfz-Werkstatt wissen sollten!

Eine Kfz-Werkstatt ist in der Regel nicht auf die vollumfängliche neutrale Kalkulation des Unfallschadens inkl. Ihrer Rechte spezialisiert. Mitunter arbeiten diese mit versicherungsnahen Organisationen zusammen. Und dies zu IHREM Nachteil.

Damit Sie Ihre gesetzlich zustehenden Ansprüche komplett durchsetzen können, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dessen und viele weitere Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen. Vorausgesetzt Sie sind der Unfallgeschädigte.

Schnell­anleitung:

Was tun bei Unfall als Geschädigter?

1. Kfz Gutachter Harsche anrufen oder Schadensbilder per WhatsApp für Ersteinschätzung schicken.

2. Örtlich flexible Begutachtung des Unfallwagens.

3. Gutachtenerstellung und Versand an Versicherung des Unfallgegners (in 48 h).

4. Geld oder Reparatur auf Gutachtenbasis: Ich unterstütze Sie mit professionellem Schadensmanagement!

Harsche's Kurzversion:

Das tun bei Unfall als Geschädigter

  1. Mehr als ein Bagatellschaden? Sie dürfen selbst auf Kosten der Gegenseite ein Schadengutachten erstellen lassen!
  2. Unsicher bezüglich der Bagatellschadengrenze (z. B. bei Parkrempler)? Lassen Sie mich auf den Schaden schauen!
  3. Sie müssen nicht auf die gegnerische Haftpflichtversicherung bei klarer Sachlage warten und dürfen einen vorgeschlagenen Gutachter ablehnen.
  4. Sie haben als Geschädigter nach Unfall umfassende Rechte, die Sie hier im Detail nachvollziehen können: Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung und kann einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht vermitteln!

Aus meiner
Schrauber-Praxis:

Unfallopfer kennen häufig Ihre Rechte nicht

Ich habe es mir als zu 100 % unabhängiger Kfz-Sachverständiger zum Ziel gemacht, das zu ändern. Sie werden gestärkt aus diesem Ratgeber gehen und Ihre Rechte genau kennen. Sie fühlen sich nur als Unfallopfer, Ihre Position ist stark. Noch stärker wird sie mit einem Regulierungsprofi an Ihrer Seite.

Als werkstatterfahrener Schrauber begutachte ich Ihren Schaden und daraus ableitbare Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder die unfallbedingte Wertminderung. Das dürfen Sie von der kürzungsfreudigen Gegenseite nicht erwarten.

Fakten:

Die Unfallgefahr fährt immer mit!

Ca. 2.5 Millionen Autounfälle gab es 2023 in Deutschland
0 Mio.
In der Hauptstadt Berlin knallt es täglich > 300 Mal
0 x
Kfz Gutachter Harsche hat mehr als 500 Sachverständigengutachten erstellt
0

Über mich:

Ich kämpfe für Ihre Rechte

Sie haben mit mir einen unabhängigen Kfz Gutachter für den Großraum Bad Breisig gefunden, der für Ihre Rechte kämpft. Kampf und Siegeswille besitze ich nicht zuletzt dank 9 Jahren Erfahrungen im Rennsport. Ich kenne die Tricks der Versicherungen und kooperiere mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Abgesehen von der Gutachtenerstellung genießen Sie insofern ein individuelles, unabhängiges und leistungsstarkes Schadenmanagement. Die Gegenseite wird Sie allenfalls mit leeren Versprechungen ködern wollen.

Unfall 1x1

Was tun am Unfallort?

1. Höchste Prio

Überblick am Unfallort verschaffen, ruhig bleiben. Selbstschutz, Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht sichern, Folgeunfälle vermeiden. Gilt für alle Unfallbeteiligten!

2. Autounfall mit Personenschaden (Verletzte)?

Notruf absetzen und Rettungskräfte rufen, bei Bedarf Erste Hilfe leisten.

3. Dokumentation

Unfallgeschehen dokumentieren, Beweismittel mit Unfallbericht (inkl. Unfallskizze) sammeln, Daten austauschen. Fotos schießen, Zeugen befragen.

4. Eigenen Kfz Gutachter

Schnellstmöglich als Unfallgeschädigter einen eigenen Kfz Gutachter anrufen, um professionelles Schadensmanagement ohne Verluste zu nutzen.

Ihre Ansprüche bzw. Rechte als Unfallopfer

Umfassende Beweissicherung untermauert Ihre Ansprüche: Routine, Unabhängigkeit und Fachwissen zahlen sich jetzt für Sie als Geschädigter nach einem Unfall aus.

Sie kennen Ihre Rechte noch gar nicht? Das wird diese Liste mit konkreten Schadenspositionen ändern:

  1. Schadenersatz für den merkantilen Minderwert.
  2. Keine Gutachterkosten oberhalb der Bagatellgrenze (1.000 Euro Reparaturkosten).
  3. Die Versicherung des Unfallgegners muss die Rechtsanwaltskosten tragen.
Alle Ansprüche ansehen:
  1. Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
  2. Reparaturkosten werden laut Gutachten erstattet.
  3. Bei Totalschaden: Erstattung des gesamten Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich Restwerts.
  4. Recht auf fiktive Abrechnung statt Reparatur: Sie können sich den Fahrzeugschaden auch auszahlen lassen.
  5. Schmerzensgeld bei Personenschaden. Wichtig! Möglichst zeitnah ein ärztliches Attest besorgen.
  6. Fahrt- und Wegekosten, Unkostenpauschale.
  7. Fahrzeugalter geringer als 3 Jahre: Anspruch auf markengebundene Stundenverrechnungssätze.
  8. Ersatz von beschädigten Gegenständen (z. B. Kindersitz, Hundebox etc.).
  9. Haushaltsführungsschaden (Kinderbetreuung etc.).
  10. Entgangener Gewinn kann schadenersatzpflichtig sein.
  11. Ersatz für Verlust der Tankfüllung.
  12. Kosten für ein neues Kennzeichen.
  13. Ab- und Anmeldekosten bei Ersatzbeschaffung, Verbringungskosten.
  14. Heilungskosten.

Rechtsanwalt nach Unfall einschalten?

Ja, gerade für Schmerzensgeldansprüche, einen Haushaltsführungsschaden und entgangenen Gewinn sollten Sie einen Anwalt einschalten, zumal die eintrittspflichtige Versicherung des Schadenverursachers dessen Kosten zu tragen hat. Sie brauchen nicht lange Suche: Ich kann Ihnen schnell den notwendigen Kontakt herstellen.

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

Unfallopfer haben auch Pflichten!

Kennen Sie die Schadenminderungspflicht?

Damit ist gemeint, dass Geschädigte die Kosten nach einem Unfall nicht künstlich oder besser gesagt unwirtschaftlich in die Höhe treiben dürfen. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt vor, wenn Sie das Unfallfahrzeug hunderte Kilometer statt bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Über diese Pflicht brauchen Sie sich dank professioneller Gutachterhilfe keine Sorgen machen.

FAQ

Häufige Fragen

Was tun als Geschädigter?

Welche Fristen muss ich beachten nach einem Unfall?

Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren eigenen Kfz Gutachter, um sich über Fristen und die anstehende Schadenregulierung erst gar keine Gedanken machen zu müssen. Der Unfallverursacher hat den Schaden fristgerecht zu melden.

Wer muss den Unfall der Versicherung melden?

Der Schädiger muss den Unfall seiner Haftpflichtversicherung fristgerecht melden, wozu er maximal 7 Tage Zeit hat. Über den Zentralruf der Versicherer lässt sich prüfen, ob die Schadenmeldung erfolgt ist.

Was tun bei einem kleinen Unfall?

Riskieren Sie nichts, gerade bei einem neuen Fahrzeug! Unter der Verkleidung könnte deutlich mehr passiert sein. Ich prüfe Ihren Unfallschaden mit Blick auf die so genannte Bagatellschadengrenze. Jetzt Kontakt aufnehmen und Schadensmeldung vornehmen.

Was tun, wenn die Versicherung das Schadensgutachten kürzt?

Das versuchen Kfz-Versicherer leider häufig, weshalb Sie sich konsequent wehren sollten. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite können Sie unberechtigte Kürzungen rückgängig machen. Hier auf ganzheitliche Schadenregulierung setzen!

Muss ich in Vorkasse gehen für das Unfallgutachten?

Nein, mit einer Abtretungserklärung kann Ihr Kfz-Sachverständiger direkt mit der gegnerischen Versicherung die Kosten abrechnen.

Was tun bei einem Totalschaden?

Je älter das Fahrzeug und je größer der Blechschaden, desto schneller ist von dieser Diagnose auszugehen (die Reparaturkosten liegen dann mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert).

In diesem Szenario sollten Sie auf keinen Fall auf einen unabhängigen Kfz Gutachter verzichten, um mit Blick auf eine notwendige Ersatzbeschaffung keine Verluste zu machen: Ich prüfe, welche Schadenssumme vorliegt und unterstütze Sie bei der Abwicklung. Mit einem Ersatzauto sind Sie beim Kfz-Sachverständigenbüro Harsche in jedem Schadensfall schnell wieder mobil im Lebensalltag.

Sie haben ein Leasingfahrzeug:

Was als Geschädigter beachten?

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, der Leasinggeber muss davon Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen prüfen, er ist ebenfalls Geschädigter! Sie können mit einem Leasingfahrzeug also nicht sofort selbst die Schadensregulierung starten: Rechtlich gesehen ist der Leasinggeber der Fahrzeugeigentümer, dem Ansprüche zustehen. Der Versicherungsvertrag regelt Details.

Unfall Leasingfahrzeug

Unfall mit finanziertem Fahrzeug: Was gilt?

Auch hier ist die Bank Eigentümer, bis die letzte Rate bezahlt ist. Insofern sollten Sie die Regelungen aus dem Finanzierungsvertrag genau prüfen und die Bank über den Unfallschaden informieren.

Finanziert oder Leasing: Wer bekommt das Geld?

Leasinggeber oder Bank stehen die meisten der genannten Rechte zu. Als Fahrer des Fahrzeugs können Sie aber Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen gelten machen, um in der Zwischenzeit mobil zu bleiben.

Harsche am Apparat: Darf es ein Rückruf sein?

Gemeinsam finden wir Antworten auf die Frage „Was tun bei Unfall als Geschädigter?“. Lassen Sie mich gerne auf diesem Weg wissen, wann Sie Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch haben.

Was tun nach einem Unfall:

Wem muss der Verkehrsunfall gemeldet werden?

Eigener Versicherung (Kaskoversicherung):

Bei strittiger Schuld sinnvoll, da auch die eigene Versicherung für den Kaskoschaden aufkommen könnte. Bei Teilschuld kommt das Quotenvorrecht ins Spiel.

Gegnerischer Versicherung:

Dafür ist der Unfallverursacher zuständig.

Polizei:

Muss nur zur Unfallstelle gerufen werden, wenn Verletzte zu beklagen sind.

Kfz Gutachter:

Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein neutraler Sachverständiger für Unfallgeschädigte.

Tipp:

Gegnerische Versicherung hat Gutachter bereits beauftragt?

Das muss Sie bei klarer Sachlage nicht interessieren, sofern Sie dem nicht zugestimmt haben. Sie können selbst ein Unfallgutachten in Auftrag geben und dürfen diesen „Vorschlag“ mit aller Konsequenz ablehnen.

Kfz Gutachter Alexander Harsche Einsatzgebiete

Einsatzgebiete:

Hier hilft das Kfz-Sachverständigenbüro Harsche

Ich komme Ihnen nicht nur in Bad Breisig als Kfz Gutachter buchstäblich entgegen, sondern auch in Bonn, Köln, Andernach, Neuwied, Meckenheim, Westerwald, Koblenz, Nürburgring, Mayen, Montabaur, Siegburg und Bad Neuenahr. Sie müssen für eine unkomplizierte Schadenabwicklung nach Unfall nur Kontakt aufnehmen.

Ich komme dorthin, wo Sie mich brauchen!

4 Anhaltspunkte,

wann Sie als Geschädigter alles falsch machen

1. Gegnerischer Versicherung ...

Gegnerischer Versicherung zugestimmt? Damit beginnt das große Kürzen.

2. Kfz-Werkstatt ...

Direkt die Kfz-Werkstatt angerufen und beauftragt? Ein Kostenvoranschlag kann nachteilig sein.

3. Rechtsanwalt ...

Keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet? Setzen Sie ALLE Ansprüche durch!

4. Ich bin Schuld ...

Sie haben ein Schuldeingeständnis unterschrieben.

Unfall im Ausland oder ausländischem Fahrzeug?

Besser mit Polizei

In diesem Fall sollten Sie immer die Polizei für eine vollständige Unfallaufnahme rufen. Denken Sie vor der Abfahrt daran, einen Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache im Handschuhfach zu deponieren. Die Unfallabwicklung kann von Deutschland aus mit einem Regulierungsbeauftragten vorangetrieben werden. Das Schadensrecht des jeweiligen Landes gilt, sodass sich in diesem Fall nicht alle genannten Rechte durchsetzen lassen.

Massenkarambolage auf Autobahn!

Und wer zahlt den Schaden?

Bei einem Massencrash bzw. Kettenauffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen lassen sich Schuldfrage und Unfallhergang nur schwer feststellen. Kfz-Versicherer greifen dann seit wenigen Jahren zum so genannten vereinfachten Verfahren. Das bedeutet, dass jede Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Was tun nach Unfall als Geschädigter?

Abwicklung jetzt hier mit Gutachterhilfe starten!

Harsche hilft! Sie kennen nun Ihre Rechte als Geschädigter nach Unfall und wissen, was zu tun ist. Ich bin schnell einsatzbereit und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche