Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Die Antwort liegt auf der Hand

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Kostenvoranschlag oder Gutachter?

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Ob Sie nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen sollten, hängt von der für Sie noch unbekannten Schadenhöhe ab! Doch können Sie die Schadenhöhe einschätzen? Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein Gutachten. Überschreitet der Unfallschaden die so genannte Bagatellgrenze mit ca. 1.000 Euro, ist die Antwort eindeutig: Sie können ein Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstellen lassen!

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche

Ablauf

Ablauf der Regulierung:

So gehen Sie vor

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

FAQ

Häufige Fragen:

Anspruch auf Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Was ist besser, Gutachter oder Werkstatt?

Ein unparteiischer Gutachter ist die bessere Wahl, weil er sich im Gegensatz zur Werkstatt auf die Schadenregulierung spezialisiert hat und für große Schäden auch Gutachten erstellen kann. Hier Termin vereinbaren, Gutachterkosten entstehen keine!

Wann einen Kfz Gutachter einschalten nach Unfall?

Je größer der Unfallschaden, desto wichtiger ist ein Gutachter für Ihre finanziellen Interessen! Oberhalb der Bagatellschadengrenze (ab ca. 1.000 Euro Reparaturkosten) ist ein Gutachter immer die bessere Wahl.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein möglichst verbindlicher Kostenvoranschlag reicht bis zur so genannten Bagatellgrenze, wenn die Reparaturkosten maximal 1.000 Euro betragen und nicht von einer unfallbedingten Wertminderung auszugehen ist. Hier Gutachter einschalten, um Schadenshöhe feststellen zu lassen! Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers komplett.

Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Werkstätten berechnen meistens 10 bis 15 % der Reparatursumme als Kosten, verlangen im Falle der Auftragserteilung allerdings im Regelfall nichts. Daher sind gegnerische Versicherungen ganz heiß auf einen günstigen Kostenvoranschlag. Für Unfallgeschädigte kann diese Lösung aber ungünstig sein.

Ihr Unfallschaden, mein Fokus:

Prüfen Sie Ihren Gutachtenanspruch!

Sie müssen als Unfallgeschädigter nur Kontakt aufnehmen. Senden Sie am besten Bilder via WhatsApp inkl. den wichtigsten Fahrzeugdaten. Ob ein Kostenvoranschlag (KVA) oder Gutachter, für beide Szenarien sind Sie bei mir in unabhängigen Gutachterhänden!

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Kurzversion:

Alles Wichtige zum Thema Kostenvoranschlag oder Gutachter

Beim Kfz-Sachverständigenbüro Harsche liegt in ca. 85 % der Fälle kein Bagatellschaden vor: Fast 9 von 10 Unfallopfern haben demnach Anspruch auf ein Schadengutachten, welches die gegnerische Versicherung zahlen muss.

Ein Kostenvoranschlag reicht als reine Schadenskalkulation nur bis zur Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro.

Besonders unverbindliche Kostenvoranschläge bergen für Geschädigte ein hohes Kostenrisiko, Gutachten nicht!

Wer sich vorschnell mit einem Kostenvoranschlag zufrieden gibt, "verzichtet" auf Schadenersatzansprüche wie z. B. Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung (= mehrere hundert Euro Verlust).

Kein Risiko, keine Vorkasse, viele Vorteile: Mit einem unabhängigen (!) Kfz-Schadengutachten entscheiden Sie sich für den Königsweg der Schadensregulierung.

Schrauber-Praxis:

Versicherungen wollen lieber einen Kostenvoranschlag

Meine Daten zeigen, dass in 85 % der Fälle kein Bagatellschaden mehr vorliegt. Kein Wunder, denn bei den oberflächlich zu sehenden Kratzern und Delle bleibt es nicht. Muss ein komplettes Bauteil erneuert werden und ist eine Beilackierung zur Verhinderung einer technischen Wertminderung notwendig, sind 1.000 Euro schnell überschritten.

Der gegnerischen Kfz-Versicherung ist das egal, sie möchte auf Ihre Kosten sparen. Das funktioniert mit einem Kostenvoranschlag prima: Dieser kostet nichts und Schadenersatzansprüche wie Wertminderung oder eine Nutzungsausfallentschädigung kommen erst gar nicht auf die Schadenabrechnung. Der Hinweis auf die Schadenminderungspflicht hat nichts mit Ihrem Anspruch auf einen Gutachter zu tun!

Fakten

vom Kfz-Sachverständigenbüro Harsche GmbH

der Fälle lohnt sich ein Gutachten, die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers!
in 0 %
Im Renntempo: Nur 48 Stunden, bis das Gutachten fertig ist.
0 Std.
durchschnittliche Schadenshöhe.
0

Über mich:

der schraubende Sachverständige mit Rennsporterfahrung

Die Frage „Kostenvorschlag oder Gutachten?“ kann ich wie kaum ein anderer Kfz-Sachverständiger fundiert beantworten. Warum? Weil ich jahrelange Werkstatterfahrungen mitbringe und daher weiß, wie ein belastbarer Kostenvoranschlag im Sinne des Geschädigten auszusehen hat.

Als Sachverständiger kann ich auch darüber hinaus Gutachten erstellen, die von Versicherern anerkannt werden. Egal, wie hoch der Schaden ist: Ich sorge für eine optimale Basis zur Schadensregulierung. Es geht um Ihr Geld!

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Vergleichen Sie Unterschiede selbst!

Kostenvoranschlag (Werkstatt)

  • Fokus nur auf Reparaturkosten
  • Angaben zu Stundenverrechnungssätzen.
  • Angaben zu Ersatzteilpreisen

Kurzgutachten (Gutachter)

Ein Kurzgutachten berücksichtigt alle Inhalte und Beweismittel wie ein Schadensgutachten, sodass es an der Bagatellschadensgrenze eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag sein kann. Im Gegensatz zum Unfallgutachten fehlen nur die folgenden Inhalte:

  • Beweissichernd wie ein Vollgutachten
  • Ermittlung der merkantilen Wertminderung.
  • Bestimmung des Nutzungsausfalls.
  •  

Unfallgutachten (Gutachter)

  • Beweissichernde Fotodokumentation.
  • Schadensbeschreibung (Fahrzeugzustand nach Unfall).
  • Auflistung aller Fahrzeugmerkmale, auch werterhöhende Sonderausstattung oder Spezialumbauten.
  • Hinweise zu Altschäden und Vorschäden.
  • Kalkulierte Reparaturkosten gemäß Herstellervorgaben.
  • Reparaturweg und Reparaturdauer (Ausfallzeit) werden bestimmt (wichtig für Nutzungsausfall bzw. Wiederbeschaffungsdauer).
  • Kalkulation von Wiederbeschaffungswert und Restwert, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Reparatur- oder Totalschaden?).
  • Angaben zu erfolgten Untersuchungen wie Karosserievermessung, Demontage, Bauteilöffnung etc.
  • Hinweise zum Prognoserisiko (das der Geschädigte mit einem Sachverständigengutachten nicht trägt).
  • Beurteilung von Fahrtüchtigkeit bzw. Verkehrssicherheit.
  •  

Gut zu wissen!

Ich gehe mit einer gutachterlichen Schadenskalkulation einen bedeutenden Schritt weiter, indem Risiken einer möglichen Reparaturkostenausweitung beziffert werden. Mit einer solchen Schadenskalkulation fahren Sie bei einem Bagatellschaden besser!

Darf es ein Rückruf sein?

Das geht ganz einfach: Schreiben Sie einfach via Formular wann es Ihnen am besten passt!

Für die Notwendigkeit eines Gutachtens sprechen diese Aspekte:

Kostenvoranschlag / Gutachten auszahlen lassen:

Geht das?

Ja, Geschädigte haben das Recht auf fiktive Abrechnung. Sie können sich also Reparaturkosten laut Gutachten oder Voranschlag auszahlen lassen. Ich werde Ihnen sagen, welche Option für Sie finanziell vorteilhafter ist bzw. welche Nachteile bei einem Kostenvoranschlag zu bedenken sind.

Unfall Leasingfahrzeug

Bagatellschaden:

Was gilt bei kleineren Schäden (z. B. Parkrempler)?

Es gibt keine Definition von klein! Insofern ist es für Laien aufgrund von energieabsorbierenden Fahrzeugkarosserien nahezu unmöglich, einen Bagatellschaden sicher zu erkennen.

Ich schaue unter die Oberfläche und demontiere, wo immer es notwendig ist. Nicht selten zeigen sich weitere Schäden, die weit über 1.000 Euro Reparaturkosten hinausgehen. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie mich als Kfz Gutachter auf den Fahrzeugschaden schauen.

Wer zahlt das Gutachten für die Schadensabwicklung?

Das Haftpflichtgutachten bei einem unverschuldeten Unfall muss der Versicherer des Schadenverursachers gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) komplett bezahlen, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt. Sie brauchen die Sachverständigenkosten durch eine Abtretungserklärung nicht vorstrecken.

Bei einem Kaskoschaden wird die Versicherung Sachverständigenkosten auch übernehmen, durch ihr Weisungsrecht aber selbst einen Sachverständigen im Gegensatz zum Haftpflichtschaden einschalten. Bei Kaskofällen werden Gutachten oft erst aber einer Schadenssumme von ca. 2.000 Euro erstellt.

Kfz Gutachter Alexander Harsche Einsatzgebiete

Einsatzgebiete als Kfz Gutachter oder für Kostenvoranschläge

In Bad Breisig und Remagen stehen Ihnen als Kunde moderne Büro- und Prüfräumlichkeiten zur Schadensdiagnose zur Verfügung. Ich komme Ihnen als Kfz Gutachter auch sehr gerne entgegen. Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Harsche ist auch in Köln, Andernach, Neuwied, Meckenheim, Westerwald, Nürburgring, Mayen, Koblenz, Bonn, Montabaur, Siegburg und Bad Neuenahr schnell vor Ort einsatzbereit.

Ich komme dorthin, wo Sie mich brauchen!

Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Beides möglich mit Harsche!

Ich prüfe, welche Rechte Sie aufgrund der Schadenhöhe haben und erstelle dann ein Gutachten oder eine Schadenskalkulation (Kostenvoranschlag). Durch umfassenden Service können Sie den ärgerlichen Verkehrsunfall schnell reguliert hinter sich lassen. Das ist mein Ziel, für das ich nun jenseits der Rennstrecke jeden Tag Gas gebe!

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche