Sachverständigenverfahren :
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Sachverständigenverfahren im Kaskofall:
Auch nach 2017 eine Option!
Das Sachverständigenverfahren ist im Kaskofall für Sie die Lösung, wenn Sie mit einem erstellten Gutachten bzw. der Auszahlung bei fiktiver Abrechnung nicht einverstanden sind. Kommt Ihnen die Schadenssumme verdächtig niedrig vor, kann das Sachverständigenverfahren für eine außergerichtliche Lösung sorgen. Hier können Sie es direkt mit Ihrer Kontaktaufnahme anstoßen.
Ablauf
Schritt für Schritt
Wie funktioniert das Kfz-Sachverständigenverfahren?
1. Schritt:
Findet sich keine Lösung für die Sachlage, benennt jede Seite je einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen als Ausschussmitglieder in einer Frist von zwei Wochen.
2. Schritt:
Für den vorliegenden Kaskoschaden werden Gutachten erstellt, unabhängig voneinander. Die Sachverständigen benennen so "neue" Kosten.
3. Schritt:
Die Gutachten werden mit Blick auf Abweichungen verglichen. Beide Seiten können sich als Sachverständigenausschuss für eine Lösung angleichen. Dies wäre als Ergebnis dann bindend.
4. Schritt:
Gibt es keine Annäherung bzw. Lösung unter den Kraftfahrzeugsachverständigen, wird ein Obmann hinzugerufen (notfalls vom zuständigen Amtsgericht). Dieser wird eine finale, bindende (!) Entscheidung festlegen, womit das Sachverständigenverfahren sein Ende findet.
Definition:
Sachverständigenverfahren (Kasko)
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, um strittige Schadenersatzansprüche bei einem Kfz-Kaskoschaden zu prüfen. Sie können es als Versicherungsnehmer einleiten, wenn Sie mit einem Regulierungsangebot bzw. der Schadenersatzleistung nicht einverstanden sind. Neben Kaskoversicherer und Versicherungsnehmer kommen Kfz-Sachverständige sowie ein Obmann ins Spiel.
Ihr Kaskofall, meine Expertise für Ihr Sachverständigenverfahren!
Ich unterstütze Sie als Kfz Gutachter beim Sachverständigenverfahren! Ablauf, Kosten sowie mögliche Entschädigung erläutern wir zu Ihrer Planungssicherheit direkt in diesem Ratgeber (auch in einer Kurzversion), alles weitere persönlich!
Harsches Kurzversion:
Alles Wichtige zum Sachverständigenverfahren
- Das Sachverständigenverfahren eröffnet in der Kaskoversicherung eine Möglichkeit zum außergerichtlichen Einigungsversuch bei strittigen Schadenersatzansprüchen (z. B. wenn die Höhe der Reparaturkosten durch den Versicherungsnehmer angezweifelt wird).
- Es wurde eingeführt, damit Versicherungsfälle / Streitigkeiten nicht sofort vor einem Amtsgericht landen.
- § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) stellt die Grundlage dar.
- Seit einer Gesetzesänderung 2017 haben einige Kfz-Versicherer das Sachverständigenverfahren gestrichen: Ich prüfe die Voraussetzungen, der direkte Klageweg kann eine Option sein.
- Mit dem Sachverständigenverfahren lassen sich schnell und ohne große Kosten Regulierungslösungen erzielen, sodass Kaskoversicherte nicht selten einen Gewinn machen.
FAQ
Häufige Fragen
zum Sachverständigenverfahren (Kasko):
Was kostet ein Sachverständigenverfahren (Kasko)?
Pauschalisieren lassen sich die Kosten für ein Kfz-Sachverständigenverfahren nicht. Es hängt vom Gesamtaufwand und den Stundensätzen bzw. der Honorarbasis der Sachverständigen ab. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren sind die Kosten aber vergleichsweise gering.
Wer bezahlt das Sachverständigenverfahren?
Die Kostenübernahme hängt vom Ausgang ab. Bekommt der Versicherungsnehmer vollumfänglich recht, kann der Kaskoversicherer belangt werden. Ansonsten werden beide Parteien an den Kosten beteiligt. Trotzdem machen Versicherte oft noch einen Gewinn, sodass sich das Sachverständigenverfahren insgesamt lohnt.
In welchen Fällen ein Sachverständigenverfahren für Geschädigte?
Meistens geht es um die Höhe der Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden im Sachverständigengutachten. Setzt die Versicherung die Kosten zu niedrig an, kann der Geschädigte diesen Sachverhalt im Rahmen des Sachverständigenverfahrens prüfen lassen. Es muss sich in den Versicherungsbedingungen des Anbieters finden.
Lohnt sich ein Sachverständigenverfahren?
Das sollten Sie mit mir als erfahrenem Kraftfahrzeugsachverständigen vorab durchsprechen. Lassen Sie die strittige Summe einschätzen, sodass sich diese Frage zahlenbasiert einschätzen lässt. Jetzt Beratung für Sachverständigenverfahren (Kasko) nutzen.
Sachverständigenverfahren (Kaskoversicherung) - wir klären auf!
Es geht um zwei Parteien: Die Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) und den Versicherungsnehmer. Beide sind sich über die Schadenhöhe uneinig, jeder bestellt einen unparteiischen Sachverständigen in diesem Verfahren. Erfolgt über diesen Weg keine Lösung, kommt ein Obmann als entscheidende Instanz ins Spiel.
Hier können Sie den ersten Schritt gehen und mich als für das Sachverständigenverfahren qualifizierten Kfz Gutachter einschalten.
Welche Kosten entstehen, wer trägt sie?
Die Schadenssumme beeinflusst die Kosten. Es kommt im Einzelfall darauf an, inwieweit der Versicherte mit seiner Forderung für den Schaden von den Sachverständigen recht bekommen hat. Dann trägt der Versicherer die Hauptkosten, ansonsten erfolgt eine anteilige Berechnung (im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen). Die Kosten für den Obmann tragen im Regelfall beide Seiten.
Da Kosten auf den Erstattungsbetrag verrechnet werden, gehen Sie als Kaskoversicherter meistens mit einem deutlichen Plus aus dem Verfahren. Angesichts dessen sollten die Chancen vorher bereits exakt bewertet werden.
Welchen Gutachter beauftragen für Sachverständigenverfahren?
Gestatten, ich bin Alexander Harsche, Kfz-Sachverständiger mit Werkstatterfahrung aus Bad Breisig. Mit mir haben Sie Ihren geschulten Ansprechpartner für das Sachverständigenverfahren bereits gefunden. Ich bin mit dem Ablauf bestens vertraut und werde alle Voraussetzungen prüfen. Eine erste Einschätzung zur Schadenshöhe wird Ihnen zeigen, über welche Abweichung zu Ihren Lasten wir in Ihrem Versicherungsfall sprechen.
Korrekte Schadenshöhe einfordern,
jetzt Sachverständigenverfahren ins Rollen bringen!
Nehmen Sie Kontakt auf, um über Ihren Fall zu sprechen. Danach haben Ihre Ansprüche eine neue Grundlage!
Beispiel aus meinem Kfz-Sachverständigenbüro Harsche gefällig?
Machen wir es ganz konkret. Es ging um einen Kaskoschaden, für den die Versicherung laut Gutachten knappe 3.000 Euro Reparaturkosten ansetzte. Das erschien meinem Kunden verdächtig niedrig, ich konnte das nach erster Prüfung bestätigen.
Im Sachverständigenverfahren kam ich mit einem Gutachten auf 4.500 Euro Schadensumme, auch das zweite Gutachten wies einen Betrag von mehr als 4.000 Euro auf. In Summe hat mein Kunde also Recht bekommen und mehr als 1.000 Euro mehr durch das Verfahren erhalten. Ein Obmann war nicht mehr notwendig, da sich beide Sachverständigen aufgrund der deutlichen Abweichung nach oben auf über 4.000 Euro einigen konnten.
Keine Einigung
im Sachverständigenverfahren – was tun?
Nicht immer ist die Lösung so einfach wie im Regulierungsbeispiel. Dann kommt ein Obmann ins Spiel, der eine Entscheidung herbeiführt.
Wichtig! Diese ist dann für beide Seiten bindend. Ein Gerichtsverfahren kommt nur noch in Frage, wenn grobe Fehler nachgewiesen werden können.
Gesetzesänderung von 2017 - sofort klagen vor Gericht?
Im Einzelfall kommt es auf den Versicherungsvertrag und die zugrunde liegenden Bedingungen bzw. den fragwürdigen Betrag an. Der erste Blick sollte also auf den Vertrag gerichtet sein!
Das Jahr 2017 ist mit dem Sachverständigenverfahren fest verbunden. In diesem Jahr kam es zu einer Änderung von § 309 BGB im Hinblick auf Klauselverbote. In diesem Sinn ist das Verfahren nicht mehr als verpflichtend bei einem Schaden, sondern nur noch als optional laut Rechtsexperten zu sehen. Der ursprünglich angedachte Klageverzicht ist schwächer geworden.
Rechtsexperten empfehlen nicht immer eine Klage ...
Ob Sie sofort klagen sollten, hängt vom Fall und der Einschätzung eines Anwalts ab. Für die zu treffende Entscheidung sollten alle Faktoren abgewogen werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie insofern sehr gut für die Prüfung und Einreichung einer Klage vorbereitet.
Der Klageweg macht aber nur bei hohen Erfolgsaussichten und einer hohen Schadenssumme Sinn, wozu fundierte Feststellungen notwendig erscheinen. Holen Sie sich Sachverständigen- und Rechtsanwaltsexpertise, mein Gutachterbüro kann beides liefern.
Außergerichtliche Einigung:
Vorteile in der Übersicht
Auch wenn die Optionen seit 2017 begrenzter sind und dieses Verfahren von Kritikern als Schlichtungsfalle bezeichnet wird, liegen die Vorteile des Sachverständigenverfahrens für eine lösungsorientierte Auseinandersetzung auf der Hand:
- Schnelle Lösung mit effizientem Ablauf, kein langwieriger Prozess.
- Klare Regelungen, klare Zuständigkeiten für Planungssicherheit, verzögern ist kaum möglich.
- Geringe Kosten im Vergleich zum Gerichtsverfahren.
- Faire Chance für Versicherte, Ihre Ansprüche mit einem Sachverständigen zu prüfen.
- Oft ist das Sachverständigenverfahren für Kaskoversicherte ein Gewinn.
KV oder Sachverständigengutachten zu niedrig?
Hier direkt qualifizierte Hilfe für den Schaden anfordern!
Nein, Sie müssen einen ärgerlichen Kasko-Versicherungsfall nicht auf sich sitzen lassen! Sie haben hier mit dem Sachverständigenverfahren eine Option kennengelernt, die Sie mit meiner Fachberatung prüfen und umsetzen können. Sie können die Versicherung somit zu einer höheren Zahlung „auffordern“.
Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung lassen sich so im Idealfall schnell, kostengünstig und ohne Gerichtsverfahren aus der Welt schaffen. Lassen Sie es uns auf einen Versuch ankommen! Ich berate Sie gern!