Unfallgutachten:

Wir prüfen den Unfallschaden unabhängig

Jetzt anrufen und Beratung erhalten:

Unfallgutachten erstellen lassen:

100 % Unabhängigkeit zahlt sich aus!

Sie brauchen ein unabhängiges Unfallgutachten, falls Sie keine Schuld am Verkehrsunfall tragen. Liegt mehr als ein Bagatellschaden am Fahrzeug vor? Möchten Sie dieses Ärgernis maximal entschädigt ohne Aufwand hinter sich lassen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Auf die Versicherung des Unfallverursachers bei klarer Sachlage warten? Schlechte Idee! Glauben Sie, dass Ihre Interessen dort Vorfahrt haben? Bei uns schon!

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche

Ablauf

Unfall? So gehen Sie vor

Schritt für Schritt

Das sagen unsere zufriedenen Kunden

Ihr Auto, mein Fokus:

Unfallgutachten mit Präzision!

Steigen Sie direkt ein unter 02633 / 4729015 oder 0172 / 6678135 (gerne auch per WhatsApp) und lassen Sie alle Voraussetzungen für ein Unfallgutachten aus unabhängiger Sachverständigenhand schnell prüfen.

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FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Nicht verzagen, Kfz Gutachter Harsche fragen:

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall), muss die Versicherung des Schadenverursachers die Kosten für das Schadengutachten oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 1.000,00 Euro tragen. Lassen Sie Ihren Unfallschaden immer unabhängig prüfen.

Wie lange dauert ein Kfz Unfallgutachten?

Ihr Schadengutachten wird in aller Regel schon in 48 Stunden auf Ihrem Tisch & E-Mail-Eingang liegen. Je früher Sie nach dem Unfall Kontakt aufnehmen, desto schneller kann ich die Schadensregulierung anstoßen. Jetzt Hilfe anfordern!

Was kostet ein Unfallgutachten?

Für Sie als Geschädigten 0 Euro im Haftpflichtfall, die gegnerische Autoversicherung ist eintrittspflichtig. Durch eine Abtretungserklärung können Gutachter die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen. Dabei ist die Höhe des Schadens für die Gutachterkosten maßgeblich.

Wie lange habe ich Zeit für das Gutachten nach dem Unfall?

Sie sollten schnellstmöglich aktiv werden, zumal Sie ja auch mobil bleiben wollen. Angesichts der Schadenminderungspflicht machen Sie mit einer schnellen Gutachtenbeauftragung alles richtig: Eine konkrete Frist gibt es nicht, nur die Schadenmeldung durch den Schädiger (max. 7 Tage).

Was passiert, wenn das Unfallgutachten erstellt wurde?

Sie genießen einen umfassenden Service, der Sie durch die Schadenregulierung führt. Das Gutachten wird mit allen Forderungen an den Versicherer geschickt. Bei Bedarf wird Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vermittelt, ebenso ein Ersatzwagen. Alles kostenlos bzw. auf Kosten der gegnerischen Versicherung!

Darf es ein Rückruf sein?

Ihr Gutachter meldet sich!

Der Unfallschock sitzt noch zu tief oder Sie sind beruflich / familiär stark eingebunden? Kein Problem, über dieses Kontaktformular oder eine Nachricht via WhatsApp finden wir schnell für die Unfallbegutachtung zueinander!

Schnelle Lösungen für ALLE Regulierungsprobleme

Sie sind auch bei allen anfallenden „Zwischenschritten“ in besten Händen: Auf Wunsch erhalten Sie ein kostenloses Ersatzfahrzeug, das Kfz-Sachverständigenbüro Harsche arbeitet eng mit erfahrenen Anwälten zusammen.

Aus meiner
Schrauber-Praxis:

Warum Sie mit einem Unfallgutachten besser fahren

Mit mir setzen Sie auf fundierte Schrauber-Expertise mit Rennsporterfahrung, was für den richtigen Umgang mit Versicherungen wertvolle Tugenden sind. Machen Sie sich klar: Es geht vor allem, aber nicht nur um die Reparaturkosten bzw. Schadenersatz bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Wiederbeschaffungswert).

Es geht um viele weitere Schadensposten, die nur mit einem beweissichernden und vor Gericht anerkannten Gutachten auf der Abrechnung landen. Apropos Schrauber: Trotz fachmännischer Reparatur wird je nach Schaden ein finanzieller Makel bleiben: Für diesen merkantilen, unfallbedingten Minderwert sind Sie laut Gutachten zu entschädigen.

Versicherungen wollen lieber einen Kostenvoranschlag:

Der Grund liegt auf der Hand:

Er kostet Versicherungen nichts, Sie als Unfallopfer aber sehr viel. Denn damit würden Sie unfreiwillig auf die genannten Inhalte verzichten!

Inhalte Kostenvoranschlag (hier klicken)

  • Kalkulation der Reparaturkosten.
  • Auflistung der Ersatzteilpreise.
  • Nennung der Stundenverrechnungssätze.

Inhalte Unfallgutachten (hier klicken)

  • Beweissicherung: Bildliche Dokumentation des Schadens und des Gesamtzustands.
  • Kalkulation der Reparaturkosten (Stundensätze, Ersatzteilpreise).
  • Beschreibung des optischen Zustands.
  • Berücksichtigung von wertrelevanten Ausstattungsmerkmalen wie Sonderausstattung etc.
  • Angaben zu reparierten Vorschäden oder unreparierten Altschäden.
  • Bestimmung der unfallbedingten Wertminderung.
  • Angaben zum Nutzungsausfall (Ausfallzeit wegen Reparatur).
  • Festlegung von Reparaturdauer & Reparaturweg.
  • Hinweise zu durchgeführten Untersuchungen (Karosserievermessung, Bauteilöffnungen etc.).
  • Bestimmung von Restwert und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.
  • Einschätzung zur Verkehrssicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit.

Benennung von Risiken bezüglich der Ausweitung von Reparaturkosten.

Soweit so gut:

Darum jetzt Unfallgutachten beauftragen!

Je größer der Schaden ist, desto wichtiger ist ein Unfallgutachten für Ihre finanziellen Interessen. Sie sehen an dieser Gegenüberstellung, dass ein Schadengutachten sehr viel weiter in die Tiefe geht und finanzielle Interessen ganzheitlich wahrt. Mit einem Kostenvoranschlag geht es nur um die Reparaturkosten.

Mit einer Schadenkalkulation gehe ich im Vergleich zum Kostenvoranschlag einen Schritt weiter, falls nur ein Bagatellschaden vorliegt: Risiken einer möglichen Kostenausweitung werden beziffert. Mit einem Gutachten tragen Sie dieses Risiko als Geschädigter nicht! Ein Kurzgutachten kann eine Alternative sein.

Mit uns schneller wieder mobil sein

Sachverständigenbüro Harsche GmbH

Werkstatt-Erfahrung: Der Praktiker unter den Sachverständigen!
0 Jahre
Im Renntempo: Nur 48 Stunden, bis das Gutachten fertig ist.
0 Std.
durchschnittliche Schadenshöhe.
0

Über mich:

der rennfahrende Kfz-Sachverständige

Es liegt in meiner Gutachter DNA, Gas zu geben und Ziele präzise zu erreichen. Jahrelange Schrauber- und Rennsporterfahrungen haben mich nachhaltig geprägt und den Blick für jedes technische Detail und Werte perfektioniert: Genau das ist die Qualitätsmaxime meiner Arbeit als Kfz Gutachter.

Das schnell erstellte Unfallgutachten gibt die Regulierungsziele für die anstehende Schadenabwicklung vor. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers möchte die schwarz-weiß karierte Flagge schwenken, noch bevor alle Ihre Ansprüche benannt sind. Ich weiß, wann IHR Ziel erreicht ist!

Schuldfrage & Unfallgutachten:

Bitte einstiegen & Perspektive annehmen!

Geschädigter (Haftpflichtschaden):

Bei klarer Sachlage dürfen Sie selbst einen Unfallgutachter einschalten, die Kosten trägt die Gegenseite. Unfallgeschädigte unterliegen keinem Weisungsrecht der Haftpflichtversicherung.

Verursacher (Haftpflicht- & Kaskoschaden):

Melden Sie den Unfallschaden Ihrer Versicherung schnellstmöglich. Schäden am eigenen Fahrzeug trägt nur eine Kaskoversicherung, die Kfz-Haftpflicht greift für Schäden des Unfallgegners.

Unklare Schuldfrage:

Dokumentieren Sie den Unfallhergang möglichst mit einem Unfallbericht, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Ein beweissicherndes Schadengutachten kann ggf. ein neues Licht auf die Schuldfrage werfen!

Teilschuld:

Dann kommt es zu einer Regulierung mit einer sogenannten Haftungsquote. Lassen Sie sich zur Option des Quotenvorrechts in diesem Unfallszenario beraten!

Wann ist ein Unfallgutachten überflüssig?

Überflüssig ist professionelle Begutachtung prinzipiell nie! Die einleitende Übersicht hat Ihnen gezeigt, dass ein Schadengutachten mit einer enormen Informationsdichte samt Beweissicherung punkten kann.

Es geht vielmehr um die Frage der Kostenübernahme, die jenseits der Bagatellschadengrenze von ca. 1.000,00 Euro gesichert ist. Liegt nur ein Bagatellschaden unter dieser Grenze vor, reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Ein Schadensgutachten müsste die Versicherung dann nicht zahlen.

Online-Schadensmeldung hier direkt vornehmen!

Der erste Schritt zum Unfallgutachten ist, Ihren Schaden hier direkt online zu melden. Ich kümmere mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen!

Alexander Harsche

Kfz-Meister & Gutachter,
Tel.: 0172 6678 135

Kleines Unfall 1x1:

Diese 4 Fehler bitte vermeiden

1. Versicherung des Unfallgegners die Abwicklung überlassen:

Gegnerischer Versicherung mit KVA die Abwicklung überlassen = teurer Pakt mit dem Teufel. Besser ein neutrales Unfallgutachten erstellen lassen!

2. Vor- oder Altschäden verschweigen:

Vor- oder Altschäden verschweigen: Ihr Gutachter und die HIS-Datenbank wissen mehr als Sie denken!

3. Direkt in die Werkstatt fahren:

Direkt in die Werkstatt fahren: Ist man dort auf die Kfz-Schadensregulierung spezialisiert?

4. Schuldeingeständnis unterschreiben:

Schuldeingeständnis unterschreiben: Adrenalin und der Unfallschock können die Wahrnehmung verzerren.

Wer schreibt, der bleibt!

Unfallbericht hier zum Download

Plötzlich Unfallbeteiligter: Das Unfallrisiko fährt leider immer mit. Insofern sind Sie mit einer Vorlage für einen Unfallbericht im Handschuhfach im Ernstfall bestens ausgerüstet. Hier direkt downloaden und Nummer Ihres Kfz Gutachters im Smartphone speichern. Im Schadensfall wissen Sie dann am Unfallort, was zu tun ist / wie der Unfallhergang zu dokumentieren ist!

Jetzt Unfallbericht als PDF-Vorlage gratis herunterladen:

Kfz Gutachter Alexander Harsche Einsatzgebiete

Einsatzgebiete:

Da, wo Sie mich als Unfallgutachter brauchen

Unser Service und die Büro- und Prüfräumlichkeiten stehen Ihnen nicht nur in Bad Breisig und Remagen, sondern auch in der Umgebung serviceorientiert zur Verfügung: Auch in Mayen, Koblenz, Bonn, Köln, Andernach, Neuwied, Meckenheim, Westerwald, Nürburgring, Montabaur, Siegburg und Bad Neuenahr bin ich als Kfz-Sachverständiger nach einem Autounfall schnell einsatzbereit.

Ich komme dorthin, wo Sie mich brauchen!

3 Fakten aus dem Gutachter-Alltag:

Vermeiden Sie diese Fehler als Geschädigter!

1. Kfz Versicherungen versuchen zu kürzen

Vorsicht, kürzungsfreudige Versicherung! Wer sich nicht gegen unberechtigte Kürzungen wehrt, macht enorme Verluste!

2. Schadenshöhe wird krass unterschätzt

Die Schadenshöhe wird vollkommen unterschätzt: Ein vermeintlicher Bagatellschaden kann schnell mehrere tausend Euro kosten und den Fahrzeugwert mindern!

3. Gutachter nicht gleich Kfz-Sachverstand

Nicht jeder Gutachter bietet neutralen Sachverstand: Der gegnerische Versicherungsgutachter handelt nicht in Ihrem Sinne! Lehnen Sie einen vorgeschlagenen Versicherungsgutachter ab.

Lassen Sie uns die Abwicklung jetzt starten, mit Vollgas!

Sie werden nach Ihrer Kontaktaufnahme nicht nur zeitnah ein Schadengutachten in den Händen halten, sondern einen ganzheitlichen Service von A wie Abwicklung bis Z wie zügige Vermittlung von Anwälten und Leihwagen genießen.

Mein Ziel ist es, Sie auf Basis eines Schadensgutachtens schnell wieder mobil zu machen.

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche