Fiktive Abrechnung nach einem Unfall
Fiktive Abrechnung im Detail
– Gut zu wissen!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigte*r verschiedene Möglichkeiten zur Schadensregulierung offen. Eine davon ist die fiktive Abrechnung. Dabei lassen Sie sich den entstandenen Schaden auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Diese Art der Abrechnung bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität – gerade wenn Sie das Fahrzeug selbst reparieren oder gar nicht reparieren lassen möchten. Doch wie funktioniert das genau, welche Fallstricke lauern und was sollten Sie als Unfallgeschädigte*r unbedingt beachten? Dieser Ratgeber klärt Sie umfassend auf und gibt Ihnen das nötige Wissen an die Hand.
Kurz & knapp: Was ist eine fiktive Abrechnung?
Fiktive Abrechnung bedeutet:
Sie lassen den Schaden nicht reparieren, sondern lassen sich den ermittelten Reparaturwert direkt auszahlen.
Voraussetzung:
Ein qualifiziertes Unfallgutachten oder ein Kostenvoranschlag oder Gutachten muss vorliegen.
Wichtig:
Die gegnerische Versicherung muss nur den tatsächlichen Wertverlust ersetzen – das kann z. B. ohne Mehrwertsteuer geschehen.
Warum SVB Harsche
Ihr Kfz Gutachter mit Erfahrung & Fairness
SVB Harsche steht für transparente Gutachten, schnelle Termine und unabhängige Beratung. Als erfahrener Kfz Gutachter in der Nähe von Koblenz unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte nach einem Unfall durchzusetzen – auch bei der fiktiven Abrechnung.
- Neutral & unabhängig – wir arbeiten nicht im Auftrag der Versicherung
- Schnelle Vor-Ort-Termine in unseren Einsatzgebieten
- Umfassende Beratung zur fiktiven Abrechnung
- Erstellung von detaillierten Unfallgutachten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
FAQ – Häufige Fragen zur Fiktiven Abrechnung
Was genau ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Schadenssumme laut Gutachten oder Kostenvoranschlag auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie entscheiden selbst, ob, wann und wie die Reparatur durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt in der Regel ohne Mehrwertsteuer, sofern keine Reparaturrechnung vorgelegt wird.
Brauche ich zwingend ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden. Bei umfangreicheren Schäden ist ein professionelles Unfallgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen – wie SVB Harsche – notwendig. Nur so sichern Sie Ihre vollständigen Ansprüche ab
Welche Positionen dürfen bei der fiktiven Abrechnung gekürzt werden?
Versicherungen versuchen häufig, Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Stundenverrechnungssätze zu kürzen. Auch der Verweis auf „Partnerwerkstätten“ ist ein häufiger Trick. Doch nicht jede Kürzung ist rechtens! Ein neutraler Kfz Gutachter in der Nähe kann hier prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung ausgezahlt?
Nur, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen und eine Rechnung vorlegen. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht erstattet, da sie nicht angefallen ist. Das ist gesetzlich so geregelt.
Kann ich die fiktive Abrechnung später rückgängig machen?
Ja. Wenn Sie sich nachträglich doch für eine Reparatur entscheiden, können Sie eine Erstattung der Mehrwertsteuer nachreichen, sofern Sie eine Rechnung vorlegen. Auch eine spätere Reparatur beeinflusst eventuelle Restansprüche nicht negativ.
Welche Risiken bestehen bei der fiktiven Abrechnung?
Ein Risiko ist, dass die Versicherung versucht, Ihre Ansprüche zu kürzen. Ohne fachliches Wissen oder Unterstützung durch einen Sachverständigen kann das schnell zu finanziellen Nachteilen führen. Zudem kann bei einem späteren Wiederverkauf der Schaden sichtbar bleiben, wenn keine Reparatur erfolgt. Eine gute Beratung durch SVB Harsche hilft Ihnen, diese Risiken zu minimieren.
Beispiele für fiktive Abrechnung
Beispielrechnung:
Einige typische Fälle, in denen sich die fiktive Abrechnung lohnen kann:
- Kratzer im Kotflügel: Ein kleiner Schaden, der laut Gutachten 1.200 € kosten würde. Sie entscheiden sich, den Kratzer nicht zu reparieren und erhalten die Auszahlung.
- Stoßfänger hinten leicht beschädigt: Die Reparatur würde ca. 800 € kosten. Sie tauschen das Teil kostengünstig selbst oder mit Bekannten aus.
- Altfahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden (siehe nächster Abschnitt): Sie verkaufen das Fahrzeug wie es ist und nutzen die Auszahlung zur Anschaffung eines neuen Fahrzeugs.
Sie sehen: Die fiktive Abrechnung bietet Ihnen finanzielle Entscheidungsfreiheit – wichtig ist nur ein korrektes Gutachten.
Sonderfall Totalschaden –
auch hier ist fiktive Abrechnung möglich
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur laut Gutachten nicht mehr wirtschaftlich – das Fahrzeug hat also einen geringeren Wert als die Reparaturkosten.
Auch hier kann fiktiv abgerechnet werden. Die Versicherung erstattet Ihnen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs. Mit einem Gutachten von SVB Harsche sind Sie auch hier auf der sicheren Seite.
Mehr dazu auch im Ratgeber: Gutachten nach Unfall auszahlen lassen
„Was muss ich nach dem Unfall tun?“
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Auszahlung oder Reparatur –
Sie haben die Wahl
Viele Geschädigte fragen sich: Soll ich reparieren oder mir den Betrag auszahlen lassen? Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Sie sollten sich auszahlen lassen, wenn:
- Sie das Fahrzeug ohnehin verkaufen möchten
- Der Schaden optisch oder funktional gering ist
- Sie die Reparatur selbst oder günstiger durchführen lassen können
Sie sollten reparieren lassen, wenn:
- Die Sicherheit beeinträchtigt ist
- Sie eine Wertminderung befürchten
- Leasing- oder Finanzierungsklauseln eine Reparatur verlangen
Mit einem qualifizierten Kfz Gutachter wie SVB Harsche sichern Sie Ihre Entscheidungsfreiheit ab.
Darf es ein Rückruf sein?
Das geht ganz einfach: Schreiben Sie einfach via Formular wann es Ihnen am besten passt!
Kürzungsversuche durch die Versicherung
Wissen ist Macht ….
Ein häufiger Punkt bei der fiktiven Abrechnung sind Kürzungen durch die Versicherung. Diese versucht oft:
- Stundenverrechnungssätze zu senken (z. B. durch Verweis auf freie Werkstätten)
- Verbringungskosten zu streichen (Transport zwischen Lackierer und Werkstatt)
- UPE-Aufschläge (Aufschläge für Original-Ersatzteile) nicht zu erstatten
Diese Kürzungen sind nicht automatisch zulässig! Viele Gerichte geben Geschädigten Recht, wenn sie auf der Abrechnung gemäß Gutachten bestehen – besonders bei markengebundenen Werkstätten oder wenn das Fahrzeug noch nicht sehr alt ist.
SVB Harsche kennt diese Kürzungstaktiken und unterstützt Sie, damit Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können wir gegebenenfalls eine Nachforderung durchsetzen.
Weitere Informationen rund um die fiktive Abrechnung
Das sollten Sie zusätzlich wissen:
- Beweissicherung ist wichtig: Lassen Sie den Schaden professionell dokumentieren, auch wenn Sie nicht reparieren.
- Restwertbörsen beachten: Die Versicherung darf Ihnen nicht einfach einen unrealistischen Restwert vorschreiben.
- Verjährung von Ansprüchen: Ihre Ansprüche verjähren nach drei Jahren – danach ist keine fiktive Abrechnung mehr möglich.
- Abrechnung mit Anwalt? Ja! Ein Verkehrsrechtsanwalt kann bei komplizierten Fällen Ihre Rechte durchsetzen – die Kosten muss meist die Versicherung tragen.
Unsere Einsatzgebiete
Mein Fazit:
Machen Sie alles richtig bei der Fiktiven Abrechnung
Die fiktive Abrechnung ist eine attraktive Option, wenn Sie flexibel bleiben und trotzdem eine faire Entschädigung für Ihren Unfallschaden erhalten möchten. Mit einem erfahrenen Gutachter wie SVB Harsche an Ihrer Seite vermeiden Sie typische Fehler und sichern sich Ihren berechtigten Anspruch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Kfz Gutachter in der Nähe – wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter.
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