Was tun bei Unfall als Geschädigter?
Wir zeigen es Ihnen
Sie haben bereits alles richtig gemacht, indem Sie hier nicht aus Zufall bei Ihrem Kfz Gutachter gelandet sind. Ich unterstütze Sie bei der anstehenden Schadensregulierung! Das Beste daran, die Versicherung des Unfallgegners muss bei unverschuldetem Unfall sämtliche Kosten tragen.
Nehmen Sie Kontakt auf, um Antworten auf die Frage “Was tun bei Unfall als Geschädigter?” zu bekommen. Lassen Sie mit Profihilfe den ärgerlichen Unfallschaden schnell reguliert hinter sich: Ein Anruf reicht für schnelle Profihilfe!
Was Sie über die Kfz-Werkstatt wissen sollten!
Eine Kfz-Werkstatt ist in der Regel nicht auf die vollumfängliche neutrale Kalkulation des Unfallschadens inkl. Ihrer Rechte spezialisiert. Mitunter arbeiten diese mit versicherungsnahen Organisationen zusammen. Und dies zu IHREM Nachteil.
Damit Sie Ihre gesetzlich zustehenden Ansprüche komplett durchsetzen können, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dessen und viele weitere Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen. Vorausgesetzt Sie sind der Unfallgeschädigte.
Ein kurzer Überblick
Bitte auswählen:
Schnellanleitung:
1. Kfz Gutachter Harsche anrufen oder Schadensbilder per WhatsApp für Ersteinschätzung schicken.
2. Örtlich flexible Begutachtung des Unfallwagens.
3. Gutachtenerstellung und Versand an Versicherung des Unfallgegners (in 48 h).
4. Geld oder Reparatur auf Gutachtenbasis: Ich unterstütze Sie mit professionellem Schadensmanagement!
Harsche's Kurzversion:
Das tun bei Unfall als Geschädigter
- Mehr als ein Bagatellschaden? Sie dürfen selbst auf Kosten der Gegenseite ein Schadengutachten erstellen lassen!
- Unsicher bezüglich der Bagatellschadengrenze (z. B. bei Parkrempler)? Lassen Sie mich auf den Schaden schauen!
- Sie müssen nicht auf die gegnerische Haftpflichtversicherung bei klarer Sachlage warten und dürfen einen vorgeschlagenen Gutachter ablehnen.
- Sie haben als Geschädigter nach Unfall umfassende Rechte, die Sie hier im Detail nachvollziehen können: Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung und kann einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht vermitteln!
Aus meiner
Schrauber-Praxis:
Unfallopfer kennen häufig Ihre Rechte nicht
Ich habe es mir als zu 100 % unabhängiger Kfz-Sachverständiger zum Ziel gemacht, das zu ändern. Sie werden gestärkt aus diesem Ratgeber gehen und Ihre Rechte genau kennen. Sie fühlen sich nur als Unfallopfer, Ihre Position ist stark. Noch stärker wird sie mit einem Regulierungsprofi an Ihrer Seite.
Als werkstatterfahrener Schrauber begutachte ich Ihren Schaden und daraus ableitbare Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder die unfallbedingte Wertminderung. Das dürfen Sie von der kürzungsfreudigen Gegenseite nicht erwarten.
Fakten:
Die Unfallgefahr fährt immer mit!
Über mich:
Ich kämpfe für Ihre Rechte
Sie haben mit mir einen unabhängigen Kfz Gutachter für den Großraum Bad Breisig gefunden, der für Ihre Rechte kämpft. Kampf und Siegeswille besitze ich nicht zuletzt dank 9 Jahren Erfahrungen im Rennsport. Ich kenne die Tricks der Versicherungen und kooperiere mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Abgesehen von der Gutachtenerstellung genießen Sie insofern ein individuelles, unabhängiges und leistungsstarkes Schadenmanagement. Die Gegenseite wird Sie allenfalls mit leeren Versprechungen ködern wollen.
Unfall 1x1
Was tun am Unfallort?
1. Höchste Prio
Überblick am Unfallort verschaffen, ruhig bleiben. Selbstschutz, Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht sichern, Folgeunfälle vermeiden. Gilt für alle Unfallbeteiligten!
2. Autounfall mit Personenschaden (Verletzte)?
Notruf absetzen und Rettungskräfte rufen, bei Bedarf Erste Hilfe leisten.
3. Dokumentation
Unfallgeschehen dokumentieren, Beweismittel mit Unfallbericht (inkl. Unfallskizze) sammeln, Daten austauschen. Fotos schießen, Zeugen befragen.
4. Eigenen Kfz Gutachter
Schnellstmöglich als Unfallgeschädigter einen eigenen Kfz Gutachter anrufen, um professionelles Schadensmanagement ohne Verluste zu nutzen.
Ihre Ansprüche bzw. Rechte als Unfallopfer
Umfassende Beweissicherung untermauert Ihre Ansprüche: Routine, Unabhängigkeit und Fachwissen zahlen sich jetzt für Sie als Geschädigter nach einem Unfall aus.
Sie kennen Ihre Rechte noch gar nicht? Das wird diese Liste mit konkreten Schadenspositionen ändern:
- Schadenersatz für den merkantilen Minderwert.
- Keine Gutachterkosten oberhalb der Bagatellgrenze (1.000 Euro Reparaturkosten).
- Die Versicherung des Unfallgegners muss die Rechtsanwaltskosten tragen.
- Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
- Reparaturkosten werden laut Gutachten erstattet.
- Bei Totalschaden: Erstattung des gesamten Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich Restwerts.
- Recht auf fiktive Abrechnung statt Reparatur: Sie können sich den Fahrzeugschaden auch auszahlen lassen.
- Schmerzensgeld bei Personenschaden. Wichtig! Möglichst zeitnah ein ärztliches Attest besorgen.
- Fahrt- und Wegekosten, Unkostenpauschale.
- Fahrzeugalter geringer als 3 Jahre: Anspruch auf markengebundene Stundenverrechnungssätze.
- Ersatz von beschädigten Gegenständen (z. B. Kindersitz, Hundebox etc.).
- Haushaltsführungsschaden (Kinderbetreuung etc.).
- Entgangener Gewinn kann schadenersatzpflichtig sein.
- Ersatz für Verlust der Tankfüllung.
- Kosten für ein neues Kennzeichen.
- Ab- und Anmeldekosten bei Ersatzbeschaffung, Verbringungskosten.
- Heilungskosten.
Rechtsanwalt nach Unfall einschalten?
Ja, gerade für Schmerzensgeldansprüche, einen Haushaltsführungsschaden und entgangenen Gewinn sollten Sie einen Anwalt einschalten, zumal die eintrittspflichtige Versicherung des Schadenverursachers dessen Kosten zu tragen hat. Sie brauchen nicht lange Suche: Ich kann Ihnen schnell den notwendigen Kontakt herstellen.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 48 Bewertungen Gepostet auf Czeslaw KandziaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte nur kurz sagen. Herr Gutachter Hersche,das ist ein Gutachter für alle Fälle, auf dem Mann kann man zählen. Gerne wider.Gepostet auf Armin ZirwesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Immer erreichbar, schnell vermessen und bearbeitet, Leihwagen und Anwalt vorhanden Alles top 👍Gepostet auf Timo SchneiderTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe kürzlich ein Kfz-Gutachten beim Sachverständigenbüro Harsche in Bad Breisig in Auftrag gegeben und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Die Kommunikation war von Anfang an klar und freundlich und Herr Harsche stand schon wenige Stunden später vor meiner Türe um die Begutachtung durchzuführen. Er erschien pünktlich, nahm sich Zeit zur Begutachtung des Fahrzeugs und erklärte transparent die einzelnen Schritte sowie die Kostenstruktur. Das schriftliche Gutachten kam zeitnah und war professionell aufgebaut, übersichtlich und gut verständlich. Insgesamt würde ich dieses Büro uneingeschränkt weiterempfehlen — besonders für alle, die ein sachlich, korrekt und zuverlässig ausgeführtes Kfz-Gutachten benötigen.Gepostet auf Omero42Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolut empfehlenswert. Herr Harsche hat den Schaden an meinem Fahrzeug nach dem Unfall schnell und sorgfältig begutachtet. Er war sehr nett und hat mir den gesamten Ablauf wunderbar erklärt.Gepostet auf Timo GebhardtTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Unkompliziert, professionell, schnell, man muss sich um so gut wie nix kümmern und freundlich. Wenn noch was fehlen sollte, was es braucht um in der Branche als gut zu gelten, dass haben die/er auch.Gepostet auf Markus BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gute Arbeit, sehr zuverlässig und kompetent.Gepostet auf Alina KernTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. kann Herrn Harsche als KFZ-Gutachter uneingeschränkt empfehlen. Der Kontakt war von Anfang an schnell und völlig unkompliziert. Termine wurden kurzfristig möglich gemacht und alle Schritte verständlich erklärt. Seine Arbeit ist äußerst genau, zielgerichtet und absolut professionell. Man merkt sofort, dass er viel Erfahrung und Fachkompetenz besitzt. Das Gutachten wurde zügig erstellt und war inhaltlich klar strukturiert und detailliert. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – jederzeit wieder!Gepostet auf Thomas LeickTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. freundlich, flexibel und schnell. Kompetente Beratung bzgl. eines vermutlichen Unfalls an einem Gebrauchtfahrzeug.Gepostet auf Raimund SchletzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Alles bestens und schnell erledigt. Kann nur weiter empfehlen 👍👍👍Gepostet auf Stefan BrandenburgTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir arbeiten seit längerer Zeit eng mit dem Sachverständigenbüro Harsche zusammen und sind mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden. Die Gutachten sind präzise, nachvollziehbar und werden regelmäßig auch von den Gerichten bestätigt – ein klarer Qualitätsbeweis. Gerade in der Verkehrsunfallregulierung, auf die unsere Kanzlei seit über 70 Jahren spezialisiert ist, sind verlässliche und fachlich fundierte Gutachten entscheidend. Mit Herrn Harsche haben wir einen Partner, der technische Kompetenz, Erfahrung und Praxisnähe perfekt verbindet. Die Kommunikation verläuft stets schnell, transparent und auf Augenhöhe. Für unsere Mandanten bedeutet das: eine zügige, reibungslose und erfolgreiche Schadenabwicklung. Kurz gesagt: Top-Sachverständiger, hervorragende Zusammenarbeit und absolut empfehlenswert! Rechtsanwaltskanzlei Brandenburg, BochumVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Unfallopfer haben auch Pflichten!
Kennen Sie die Schadenminderungspflicht?
Damit ist gemeint, dass Geschädigte die Kosten nach einem Unfall nicht künstlich oder besser gesagt unwirtschaftlich in die Höhe treiben dürfen. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt vor, wenn Sie das Unfallfahrzeug hunderte Kilometer statt bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Über diese Pflicht brauchen Sie sich dank professioneller Gutachterhilfe keine Sorgen machen.
FAQ
Häufige Fragen
Was tun als Geschädigter?
Welche Fristen muss ich beachten nach einem Unfall?
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren eigenen Kfz Gutachter, um sich über Fristen und die anstehende Schadenregulierung erst gar keine Gedanken machen zu müssen. Der Unfallverursacher hat den Schaden fristgerecht zu melden.
Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Der Schädiger muss den Unfall seiner Haftpflichtversicherung fristgerecht melden, wozu er maximal 7 Tage Zeit hat. Über den Zentralruf der Versicherer lässt sich prüfen, ob die Schadenmeldung erfolgt ist.
Was tun bei einem kleinen Unfall?
Riskieren Sie nichts, gerade bei einem neuen Fahrzeug! Unter der Verkleidung könnte deutlich mehr passiert sein. Ich prüfe Ihren Unfallschaden mit Blick auf die so genannte Bagatellschadengrenze. Jetzt Kontakt aufnehmen und Schadensmeldung vornehmen.
Was tun, wenn die Versicherung das Schadensgutachten kürzt?
Das versuchen Kfz-Versicherer leider häufig, weshalb Sie sich konsequent wehren sollten. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite können Sie unberechtigte Kürzungen rückgängig machen. Hier auf ganzheitliche Schadenregulierung setzen!
Muss ich in Vorkasse gehen für das Unfallgutachten?
Nein, mit einer Abtretungserklärung kann Ihr Kfz-Sachverständiger direkt mit der gegnerischen Versicherung die Kosten abrechnen.
Was tun bei einem Totalschaden?
Je älter das Fahrzeug und je größer der Blechschaden, desto schneller ist von dieser Diagnose auszugehen (die Reparaturkosten liegen dann mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert).
In diesem Szenario sollten Sie auf keinen Fall auf einen unabhängigen Kfz Gutachter verzichten, um mit Blick auf eine notwendige Ersatzbeschaffung keine Verluste zu machen: Ich prüfe, welche Schadenssumme vorliegt und unterstütze Sie bei der Abwicklung. Mit einem Ersatzauto sind Sie beim Kfz-Sachverständigenbüro Harsche in jedem Schadensfall schnell wieder mobil im Lebensalltag.
Sie haben ein Leasingfahrzeug:
Was als Geschädigter beachten?
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, der Leasinggeber muss davon Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen prüfen, er ist ebenfalls Geschädigter! Sie können mit einem Leasingfahrzeug also nicht sofort selbst die Schadensregulierung starten: Rechtlich gesehen ist der Leasinggeber der Fahrzeugeigentümer, dem Ansprüche zustehen. Der Versicherungsvertrag regelt Details.
Unfall mit finanziertem Fahrzeug: Was gilt?
Auch hier ist die Bank Eigentümer, bis die letzte Rate bezahlt ist. Insofern sollten Sie die Regelungen aus dem Finanzierungsvertrag genau prüfen und die Bank über den Unfallschaden informieren.
Finanziert oder Leasing: Wer bekommt das Geld?
Leasinggeber oder Bank stehen die meisten der genannten Rechte zu. Als Fahrer des Fahrzeugs können Sie aber Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen gelten machen, um in der Zwischenzeit mobil zu bleiben.
Harsche am Apparat: Darf es ein Rückruf sein?
Gemeinsam finden wir Antworten auf die Frage “Was tun bei Unfall als Geschädigter?”. Lassen Sie mich gerne auf diesem Weg wissen, wann Sie Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch haben.
Was tun nach einem Unfall:
Wem muss der Verkehrsunfall gemeldet werden?
Eigener Versicherung (Kaskoversicherung):
Bei strittiger Schuld sinnvoll, da auch die eigene Versicherung für den Kaskoschaden aufkommen könnte. Bei Teilschuld kommt das Quotenvorrecht ins Spiel.
Gegnerischer Versicherung:
Dafür ist der Unfallverursacher zuständig.
Polizei:
Muss nur zur Unfallstelle gerufen werden, wenn Verletzte zu beklagen sind.
Kfz Gutachter:
Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein neutraler Sachverständiger für Unfallgeschädigte.
Tipp:
Gegnerische Versicherung hat Gutachter bereits beauftragt?
Das muss Sie bei klarer Sachlage nicht interessieren, sofern Sie dem nicht zugestimmt haben. Sie können selbst ein Unfallgutachten in Auftrag geben und dürfen diesen “Vorschlag” mit aller Konsequenz ablehnen.
Einsatzgebiete:
Hier hilft das Kfz-Sachverständigenbüro Harsche
Ich komme Ihnen nicht nur in Bad Breisig als Kfz Gutachter buchstäblich entgegen, sondern auch in Bonn, Köln, Andernach, Neuwied, Meckenheim, Westerwald, Koblenz, Nürburgring, Mayen, Montabaur, Siegburg und Bad Neuenahr. Sie müssen für eine unkomplizierte Schadenabwicklung nach Unfall nur Kontakt aufnehmen.
Ich komme dorthin, wo Sie mich brauchen!
4 Anhaltspunkte,
wann Sie als Geschädigter alles falsch machen
1. Gegnerischer Versicherung ...
Gegnerischer Versicherung zugestimmt? Damit beginnt das große Kürzen.
2. Kfz-Werkstatt ...
Direkt die Kfz-Werkstatt angerufen und beauftragt? Ein Kostenvoranschlag kann nachteilig sein.
3. Rechtsanwalt ...
Keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet? Setzen Sie ALLE Ansprüche durch!
4. Ich bin Schuld ...
Sie haben ein Schuldeingeständnis unterschrieben.
Unfall im Ausland oder ausländischem Fahrzeug?
Besser mit Polizei
In diesem Fall sollten Sie immer die Polizei für eine vollständige Unfallaufnahme rufen. Denken Sie vor der Abfahrt daran, einen Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache im Handschuhfach zu deponieren. Die Unfallabwicklung kann von Deutschland aus mit einem Regulierungsbeauftragten vorangetrieben werden. Das Schadensrecht des jeweiligen Landes gilt, sodass sich in diesem Fall nicht alle genannten Rechte durchsetzen lassen.
Massenkarambolage auf Autobahn!
Und wer zahlt den Schaden?
Bei einem Massencrash bzw. Kettenauffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen lassen sich Schuldfrage und Unfallhergang nur schwer feststellen. Kfz-Versicherer greifen dann seit wenigen Jahren zum so genannten vereinfachten Verfahren. Das bedeutet, dass jede Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt.
Was tun nach Unfall als Geschädigter?
Abwicklung jetzt hier mit Gutachterhilfe starten!
Harsche hilft! Sie kennen nun Ihre Rechte als Geschädigter nach Unfall und wissen, was zu tun ist. Ich bin schnell einsatzbereit und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
