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Sachverständigenbüro Harsche GmbH

Werkstatt-Erfahrung: Der Praktiker unter den Sachverständigen!
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Häufige Fragen

Ist Ihre dabei?

Kann ich mir den Unfallschaden auch auszahlen lassen?

Ja, laut § 249 BGB können Geschädigte auch die fiktive Abrechnung nutzen und sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Am besten auf Basis eines unparteiischen Sachverständigengutachtens, das Sie erstellen lassen sollten.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

Im Regelfall erstreckt sich die Kfz-Versicherungsregulierungsdauer zwischen 4 und 8 Wochen. Die Reparatur ist mit einer Kostenübernahmeerklärung schneller möglich.

Wer muss den Kfz Gutachter beauftragen?

Sie können als Geschädigter bei klarer Sachlage selbst aktiv werden und Ihren Kfz Gutachter wählen. Die Versicherung ist in diesem Fall nicht weisungsberechtigt.

Auch in der Werkstatt können Sie, einen Kfz Gutachter Ihres Vertrauens wählen.

Wer muss den Schaden der Versicherung melden?

Der Unfallverursacher, und zwar fristgerecht. Die Schadenmeldung hat innerhalb von maximal 7 Tagen zu erfolgen.

Muss ich in Vorkasse gehen für das Unfallgutachten?

Nein, mit einer Abtretungserklärung kann Ihr Kfz-Sachverständiger direkt mit der gegnerischen Versicherung die Kosten abrechnen.

Ihre Rechte als Unfallopfer

Unabhängigkeit zahlt sich für Sie aus

Wertminderung

Nach dem Unfall ist Ihr Fahrzeug weniger wert. Diese Minderung steht Ihnen zu.

Eigener Kfz-Gutachter

Sie haben als Unfallopfer das Recht auf eine unabhängige Begutachtung.

Kosten für Anwalt

Das Anwaltshonorar muss die Versicherung übernehmen. Sie zahlen nichts!

Mietwagen

Sie müssen mobil bleiben? Die Mietwagenkosten trägt die Versicherung.

Reparaturkosten

Sämtliche Reparaturkosten zahlt die gegnerische Versicherung.

Geld statt Reparatur

Sie können sich den Unfallschaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

"Viele Geschädigte unterschätzen den Schaden."

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Alexander Harsche, Kfz-Gutachter in Ihrer Region

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