Wie Sie die Merkantile Wertminderung geltend machen!
Es ist immer gut seine Rechte zu kennen.
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich – selbst wenn der Schaden vollständig repariert wird, bleibt häufig ein Makel zurück.
Viele potenzielle Käufer sind skeptisch, sobald sie erfahren, dass ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war.
Genau hier setzt die sogenannte merkantile Wertminderung an. Sie stellt sicher, dass Sie als Unfallgeschädigter für den bleibenden Wertverlust Ihres Fahrzeugs entschädigt werden.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was die merkantile Wertminderung bedeutet, wie sie berechnet wird und warum ein erfahrener Kfz Gutachter in der Region für Sie unverzichtbar ist.
USP des Kfz Gutachters Harsche
Als unabhängiger Kfz Gutachter bietet Ihnen SVB Harsche eine schnelle, transparente und rechtssichere Schadenaufnahme. Wir stehen Ihnen nicht nur mit Fachwissen zur Seite, sondern auch mit einem klaren Fokus auf Ihre Interessen als Geschädigter.
- Erfahrung und Expertise: Zahlreiche Gutachten zu Unfallschäden, inklusive Bewertung der merkantilen Wertminderung.
- Direkte Hilfe: Kommunikation mit Versicherungen und Rechtsanwälten.
- Breites Leistungsspektrum: Von der fiktiven Abrechnung bis zur Nutzungsausfallentschädigung
- Regionale Nähe: Unsere Einsatzgebiete umfassen Köln und das gesamte Umland.
Definition der merkantilen Wertminderung
Unter der merkantilen Wertminderung versteht man den bleibenden Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es vollständig und fachgerecht repariert wurde. Hintergrund: Ein Unfallfahrzeug erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen niedrigeren Preis als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug.
kurz & knpp
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug und es wurde fachgerecht repariert? Perfekt! Doch auch wenn Ihr Wagen optisch und technisch wieder einwandfrei ist, lauert oft ein versteckter finanzieller Nachteil: die merkantile Wertminderung.
Dieses Phänomen ist für viele Unfallgeschädigte ein Buch mit sieben Siegeln, kann aber bares Geld kosten.
In diesem „Kurz & Knapp“ Abschnitt beleuchten wir, was genau sich dahinter verbirgt, wann Sie Anspruch darauf haben und warum sie so wichtig ist.
- Betrifft vor allem jüngere Fahrzeuge oder solche mit höherem Marktwert.
- Die Wertminderung ist ein Schadenposten, den die gegnerische Versicherung übernehmen muss.
- Grundlage: u. a. die VDI 5900 Blatt 2, die eine anerkannte Richtlinie zur Berechnung darstellt.
- Wann entsteht sie? Fast immer bei Haftpflichtschäden (der Unfallgegner ist schuld), wenn das Fahrzeug nicht älter als ca. 5 Jahre ist und/oder eine geringe Laufleistung hat. Auch bei Neuwagen ist sie relevant.
- Warum so wichtig? Ignorieren Sie diesen Punkt nicht! Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug später, müssen Sie den Unfall offenlegen. Die Wertminderung gleicht den geringeren Verkaufspreis aus, den Sie dann erzielen würden.
Beispiele für eine merkantile Wertminderung
Einige typische Fälle verdeutlichen den Sachverhalt:
- Fall 1: Ein drei Jahre alter BMW mit einem Marktwert von 25.000 € erleidet einen Unfallschaden von 8.000 €. Nach der Reparatur bleibt eine merkantile Wertminderung von rund 1.500 € bestehen.
- Fall 2: Ein Audi A4, 5 Jahre alt, Marktwert 15.000 €, Unfallschaden 5.000 €. Hier ergibt sich eine merkantile Wertminderung von etwa 800 €.
- Fall 3: Bei einem älteren Fahrzeug über 10 Jahre mit geringem Marktwert ist in der Regel keine merkantile Wertminderung anzusetzen.
Beispielrechnung zur merkantilen Wertminderung
Die Berechnung erfolgt häufig nach der Methode von Ruhkopf/Sahm oder auf Basis der VDI 5900 Blatt 2. Ein vereinfachtes Beispiel:
- Fahrzeugwert vor dem Unfall: 20.000 €
- Reparaturkosten: 6.000 €
- Prozentsatz der Wertminderung (z. B. 8 %): 1.600 €
Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten an den Geschädigten auszahlen.
Gebrauchtwagen oder Neuwagen – die Unterschiede
Die merkantile Wertminderung spielt vor allem bei neueren Fahrzeugen eine Rolle:
- Neuwagen (bis 3 Jahre): Deutlich höherer Wertverlust, da potenzielle Käufer auf Unfallschäden sensibel reagieren.
- Gebrauchtwagen (3–8 Jahre): Wertminderung ist vorhanden, fällt aber geringer aus.
Altfahrzeuge (über 10 Jahre oder hoher Kilometerstand): In den meisten Fällen keine merkantile Wertminderung.
FAQ zur merkantilen Wertminderung
Wer hat Anspruch auf die merkantile Wertminderung?
Anspruchsberechtigt ist der Unfallgeschädigte. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese erstatten, wenn ein merkantiler Minderwert vorliegt.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Verfahren, z. B. VDI 5900 Blatt 2 oder Ruhkopf/Sahm. Ein Sachverständigenverfahren stellt sicher, dass die Höhe korrekt und nachvollziehbar bestimmt wird.
Muss ich die Wertminderung geltend machen?
Ja, sie wird nicht automatisch von der Versicherung berücksichtigt. Hier ist ein Kfz Gutachter Köln Ihre wichtigste Unterstützung
Was ist, wenn ich mein Auto nach dem Unfall behalte?
Die merkantile Wertminderung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen. Der Schaden entsteht unabhängig vom Verkauf.
Gibt es auch eine merkantile Wertminderung bei Leasingfahrzeugen?
Ja, auch Leasingfahrzeuge können nach einem Unfall einen merkantilen Minderwert aufweisen. In solchen Fällen lohnt sich die Prüfung durch einen Kfz Gutachter besonders.
Welche Rolle spielt die fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung können Sie sich den Minderwert ebenfalls auszahlen lassen – auch ohne Reparatur.
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Weitere informative Aspekte zur merkantilen Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung: Beide Ansprüche sind voneinander unabhängig und können parallel geltend gemacht werden.
- Verjährung: Ansprüche auf die merkantile Wertminderung verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
- Gutachterkosten: Diese werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.
- Marktbeobachtung: Studien zeigen, dass Fahrzeuge mit Unfallschaden im Durchschnitt zwischen 5–15 % weniger am Markt erzielen.
- Rechtslage: Gerichte erkennen die merkantile Wertminderung seit Jahrzehnten als Schadenposition an.
Wann dürfen wir anrufen?
Das geht ganz einfach: Schreiben Sie einfach via Formular wann es Ihnen am besten passt!
Harsche's Gutachtertipp
Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht liegen! Sichern Sie sich sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die gute Nachricht ist: Der Schädiger zahlt über seine Versicherung auch diese Anwaltskosten. Ich helfe Ihnen gerne mit der Vermittlung eines zuverlässigen Kontakts.
Mein Fazit:
Merkantile Wertminderung ist ein Thema für den Kfz-Gutachter!
Die merkantile Wertminderung ist ein entscheidender Punkt für Unfallgeschädigte, der keinesfalls unterschätzt werden sollte. Sie schützt Sie vor einem finanziellen Verlust beim späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs. Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Kfz Gutachter. Bei SVB Harsche stehen wir Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und einem klaren Fokus auf Ihre Interessen zur Seite.
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