Merkantile Wertminderung

Was Unfallgeschädigte wissen sollten!

Merkantile Wertminderung mit SVB Harsche

Wie Sie die Merkantile Wertminderung geltend machen!

Es ist immer gut seine Rechte zu kennen.

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich – selbst wenn der Schaden vollständig repariert wird, bleibt häufig ein Makel zurück.

Viele potenzielle Käufer sind skeptisch, sobald sie erfahren, dass ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war.

Genau hier setzt die sogenannte merkantile Wertminderung an. Sie stellt sicher, dass Sie als Unfallgeschädigter für den bleibenden Wertverlust Ihres Fahrzeugs entschädigt werden.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was die merkantile Wertminderung bedeutet, wie sie berechnet wird und warum ein erfahrener Kfz Gutachter in der Region für Sie unverzichtbar ist.

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche

USP des Kfz Gutachters Harsche

Als unabhängiger Kfz Gutachter bietet Ihnen SVB Harsche eine schnelle, transparente und rechtssichere Schadenaufnahme. Wir stehen Ihnen nicht nur mit Fachwissen zur Seite, sondern auch mit einem klaren Fokus auf Ihre Interessen als Geschädigter.

Definition der merkantilen Wertminderung

Unter der merkantilen Wertminderung versteht man den bleibenden Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es vollständig und fachgerecht repariert wurde. Hintergrund: Ein Unfallfahrzeug erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen niedrigeren Preis als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug.

kurz & knpp

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug und es wurde fachgerecht repariert? Perfekt! Doch auch wenn Ihr Wagen optisch und technisch wieder einwandfrei ist, lauert oft ein versteckter finanzieller Nachteil: die merkantile Wertminderung.

Dieses Phänomen ist für viele Unfallgeschädigte ein Buch mit sieben Siegeln, kann aber bares Geld kosten.

In diesem „Kurz & Knapp“ Abschnitt beleuchten wir, was genau sich dahinter verbirgt, wann Sie Anspruch darauf haben und warum sie so wichtig ist.

Beispiele für eine merkantile Wertminderung

Einige typische Fälle verdeutlichen den Sachverhalt:

Beispielrechnung zur merkantilen Wertminderung

Die Berechnung erfolgt häufig nach der Methode von Ruhkopf/Sahm oder auf Basis der VDI 5900 Blatt 2. Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Fahrzeugwert vor dem Unfall: 20.000 €

  • Reparaturkosten: 6.000 €

  • Prozentsatz der Wertminderung (z. B. 8 %): 1.600 €

Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten an den Geschädigten auszahlen.

Gebrauchtwagen oder Neuwagen – die Unterschiede

Die merkantile Wertminderung spielt vor allem bei neueren Fahrzeugen eine Rolle:

  • Neuwagen (bis 3 Jahre): Deutlich höherer Wertverlust, da potenzielle Käufer auf Unfallschäden sensibel reagieren.

  • Gebrauchtwagen (3–8 Jahre): Wertminderung ist vorhanden, fällt aber geringer aus.

Altfahrzeuge (über 10 Jahre oder hoher Kilometerstand): In den meisten Fällen keine merkantile Wertminderung.

FAQ zur merkantilen Wertminderung

Harsche’s Antworten, schnelle Hilfe!

Wer hat Anspruch auf die merkantile Wertminderung?

Anspruchsberechtigt ist der Unfallgeschädigte. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese erstatten, wenn ein merkantiler Minderwert vorliegt.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Verfahren, z. B. VDI 5900 Blatt 2 oder Ruhkopf/Sahm. Ein Sachverständigenverfahren stellt sicher, dass die Höhe korrekt und nachvollziehbar bestimmt wird.

Muss ich die Wertminderung geltend machen?

Ja, sie wird nicht automatisch von der Versicherung berücksichtigt. Hier ist ein Kfz Gutachter Köln Ihre wichtigste Unterstützung

Was ist, wenn ich mein Auto nach dem Unfall behalte?

Die merkantile Wertminderung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen. Der Schaden entsteht unabhängig vom Verkauf.

Gibt es auch eine merkantile Wertminderung bei Leasingfahrzeugen?

Ja, auch Leasingfahrzeuge können nach einem Unfall einen merkantilen Minderwert aufweisen. In solchen Fällen lohnt sich die Prüfung durch einen Kfz Gutachter besonders.

Welche Rolle spielt die fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung können Sie sich den Minderwert ebenfalls auszahlen lassen – auch ohne Reparatur.

„Was muss ich nach dem Unfall tun?“

Unverbindliche Ersteinschätzung schnell & unkompliziert

Weitere informative Aspekte zur merkantilen Wertminderung

Besser mit Profihilfe regulieren

Wann dürfen wir anrufen?

Das geht ganz einfach: Schreiben Sie einfach via Formular wann es Ihnen am besten passt!

Harsche's Gutachtertipp

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht liegen! Sichern Sie sich sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die gute Nachricht ist: Der Schädiger zahlt über seine Versicherung auch diese Anwaltskosten. Ich helfe Ihnen gerne mit der Vermittlung eines zuverlässigen Kontakts.

Mein Fazit:

Merkantile Wertminderung ist ein Thema für den Kfz-Gutachter!

Die merkantile Wertminderung ist ein entscheidender Punkt für Unfallgeschädigte, der keinesfalls unterschätzt werden sollte. Sie schützt Sie vor einem finanziellen Verlust beim späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs. Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Kfz Gutachter. Bei SVB Harsche stehen wir Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und einem klaren Fokus auf Ihre Interessen zur Seite.

Sie haben Fragen? Jetzt Nachrichten senden: