Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

– Das sollten Sie wissen!

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug – doch wenn Sie anschließend auch noch tage- oder sogar wochenlang auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen, entsteht schnell ein zusätzlicher Schaden: der Nutzungsausfall. Was viele Unfallgeschädigte nicht wissen: Sie haben Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Diese Entschädigung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie ein Ersatzfahrzeug mieten oder nicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Nutzungsausfallentschädigung funktioniert, wann Sie geltend gemacht werden kann und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Mit einem professionellen Unfallgutachten durch den Kfz Gutachter Harsche sorgen Sie dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig dokumentiert und durchgesetzt werden können.

Kfz-Sachverständiger

Alexander Harsche

Kurz & knapp: Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Der Anscheinsbeweis

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Ausfallzeit – also der Dauer, in der das Auto repariert oder begutachtet wird.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Sie sind nicht der Unfallverursacher

  • Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt fahrbereit und wurde regelmäßig genutzt

  • Es wurde kein Mietwagen in Anspruch genommen

Die Grundlage für die Berechnung liefert ein Kostenvoranschlag oder Gutachten durch einen qualifizierten Kfz Gutachter.

Checkliste

Nutzungsausfallentschädigung – Ihre Rechte nach einem Unfall

Ein Unfall ist ärgerlich, und wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und nicht mehr nutzbar ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

FAQ – Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung

Harsche’s Antworten, schnelle Hilfe!

Muss ich einen Mietwagen nehmen, um Nutzungsausfall geltend zu machen?

Nein. Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Alternative zur Mietwagenabrechnung. Wenn Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen oder bewusst darauf verzichten, steht Ihnen die Pauschale trotzdem zu.

Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?

Die Entschädigung wird für die Dauer der Reparatur gezahlt – abzüglich von Tagen, an denen Sie den Prozess verzögert haben (z. B. verspätete Freigabe oder Eigenverschulden).

Was passiert, wenn das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Dann richtet sich die Ausfallzeit nach der Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10–14 Tage. Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Entschädigung

Wer zahlt die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, den Nutzungsausfall zu ersetzen – sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Kann ich mir das Gutachten auch auszahlen lassen?

Ja – in vielen Fällen ist es möglich, sich das Gutachten nach Unfall auszahlen zu lassen, anstatt reparieren zu lassen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Nutzungsausfall dennoch bestehen.

Muss das Fahrzeug repariert werden, um Nutzungsausfall zu erhalten?

Nein, Sie können auch bei einer fiktiven Abrechnung den Nutzungsausfall geltend machen – sofern das Fahrzeug grundsätzlich fahrtüchtig war und der Schaden nicht nur theoretisch, sondern auch realistisch reparabel wäre.

So wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet

Beispielrechnung:

Nehmen wir an, Sie fahren einen VW Golf, Baujahr 2020. Dieses Modell fällt in die Nutzungsausfallgruppe 4, was einer Tagespauschale von 43 Euro pro Tag entspricht.

Nach dem Unfall ergibt das Gutachten von SVB Harsche eine Reparaturdauer von 6 Tagen. Die Versicherung erkennt diese Dauer an – also erhalten Sie:

43 € x 6 Tage = 258 € Nutzungsausfallentschädigung

Je nach Fahrzeugklasse kann dieser Betrag deutlich höher ausfallen – bei Oberklassefahrzeugen liegt der Tagessatz bei über 100 Euro.

Nutzungsausfall bei betrieblichen Fahrzeugen

Nackenschmerzen, Schleudertrauma nach Auffahrunfall:

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, wie Transporter, Lieferwagen oder Außendienstfahrzeuge, ist der Nutzungsausfall oft noch gravierender. Hier kommen zusätzlich Verdienstausfälle und entgangene Aufträge ins Spiel.

In solchen Fällen kann die Nutzungsausfallentschädigung durch eine konkrete Berechnung des entgangenen Gewinns ersetzt oder ergänzt werden. Ein professionelles Unfallgutachten ist hier essenziell, um den Schaden präzise zu beziffern und gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

„Was muss ich nach dem Unfall tun?“

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Nutzungsausfall bei Freizeitfahrzeugen

Nackenschmerzen, Schleudertrauma nach Auffahrunfall:

Nicht nur bei Alltagsfahrzeugen, sondern auch bei Wohnmobilen, Oldtimern, Motorrädern oder Cabrios kann eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt werden – vorausgesetzt, das Fahrzeug wird regelmäßig genutzt und war zum Unfallzeitpunkt fahrbereit.

Gerade in der Saison (z. B. Sommermonate bei Cabrios) ist der Nutzungsausfall besonders ärgerlich. Auch hier hilft ein Gutachten weiter, das nicht nur die Reparaturdauer, sondern auch den saisonalen Wertverlust dokumentiert.

Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich bei einem Freizeitfahrzeug immer frühzeitig ein Gutachten, um Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.

Darf es ein Rückruf sein?

Das geht ganz einfach: Schreiben Sie einfach via Formular wann es Ihnen am besten passt!

Weitere interessante Informationen zur Nutzungsausfallentschädigung

Wissen ist Macht ….

  • Tagespauschalen: Diese richten sich nach der sogenannten „Nutzungsausfalltabelle“ von Sanden/Danner/Küppersbusch – ein anerkanntes Werk für die Kategorisierung von Fahrzeugen.

  • Zeitfaktor: Reichen Sie Gutachten und Unterlagen möglichst zeitnah ein – je schneller der Prozess, desto klarer lässt sich der Nutzungsausfall nachweisen.

  • Eigenverschulden vermeiden: Verzögerungen durch eigene Untätigkeit (z. B. verspäteter Werkstattbesuch) können zu einer Kürzung führen.

Saisonale Nutzung beachten: Gerade bei Motorrädern, Cabrios und Oldtimern ist die Nutzung an bestimmte Jahreszeiten gebunden – auch dies kann sich auf die Höhe der Entschädigung auswirken.

Unsere Einsatzgebiete

Bad Breisig

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Mayen

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Bonn

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Koblenz

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Limburg a.d. Lahn

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Troisdorf

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Wiesbaden

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Neuwied

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Meckenheim

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Mein Fazit:

Machen Sie alles richtig bei dem Nutzungsausfall

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Unfall. Damit Sie diese rechtssicher und vollständig geltend machen können, benötigen Sie ein fundiertes Unfallgutachten durch einen erfahrenen Kfz-Gutachter.

SVB Harsche ist Ihr kompetenter Partner – schnell, zuverlässig und immer in Ihrer Nähe. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Gutachten an!

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